Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe
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In der Vergangenheit aufgetretene Gerechtigkeitsprobleme bei der Geldstrafenbemessung haben zur Einführung des Tagessatzsystems geführt. Überlegungen, wie dieses neue Geldstrafenrecht im Prozess umgesetzt werden kann, haben ihren unvollständigen Ausdruck in 40 III StGB gefunden. Entstanden ist mit der «Schätzung der Tatsachengrundlage» ein eigenartiges, in seinen Voraussetzungen und Wirkungen unklares «Sonderstrafprozessrecht» für die Geldstrafe. Die Arbeit versucht, in dem Spannungsfeld von gesetzlich vorgeschriebener förmlicher Beweiserhebung ( 244 II StPO) und gesetzlich zugelassener Schätzung ( 40 III StGB) ein genaueres Geldstrafen-Prozessrecht zu entwickeln. Der Arbeit liegt die Überzeugung zugrunde, dass das erstrebte Mehr an materieller Gerechtigkeit bei der Geldstrafe nicht unwesentlich von einem funktionierenden, sicherlich aufwendigerem Strafprozess abhängt. Gleichwohl werden die Belange einer auf Prozessökonomie bedachten Praxis berücksichtigt.
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Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe, Christoph Krehl
- Language
- Released
- 1985
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- Title
- Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe
- Language
- German
- Authors
- Christoph Krehl
- Publisher
- Lang
- Released
- 1985
- ISBN10
- 3820489223
- ISBN13
- 9783820489224
- Series
- Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien
- Category
- University and college textbooks
- Description
- In der Vergangenheit aufgetretene Gerechtigkeitsprobleme bei der Geldstrafenbemessung haben zur Einführung des Tagessatzsystems geführt. Überlegungen, wie dieses neue Geldstrafenrecht im Prozess umgesetzt werden kann, haben ihren unvollständigen Ausdruck in 40 III StGB gefunden. Entstanden ist mit der «Schätzung der Tatsachengrundlage» ein eigenartiges, in seinen Voraussetzungen und Wirkungen unklares «Sonderstrafprozessrecht» für die Geldstrafe. Die Arbeit versucht, in dem Spannungsfeld von gesetzlich vorgeschriebener förmlicher Beweiserhebung ( 244 II StPO) und gesetzlich zugelassener Schätzung ( 40 III StGB) ein genaueres Geldstrafen-Prozessrecht zu entwickeln. Der Arbeit liegt die Überzeugung zugrunde, dass das erstrebte Mehr an materieller Gerechtigkeit bei der Geldstrafe nicht unwesentlich von einem funktionierenden, sicherlich aufwendigerem Strafprozess abhängt. Gleichwohl werden die Belange einer auf Prozessökonomie bedachten Praxis berücksichtigt.