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Der strafrechtliche Schutz des ausübenden Künstlers, des Tonträger- und Filmherstellers und des Sendeunternehmens
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Die sogenannte Tonträger- und Videopiraterie - d. h. die Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Bild- oder Tonträgern ohne Einwilligung der Berechtigten - kann mit zivilrechtlichen Mitteln allein nicht erfolgreich bekämpft werden. Hierzu ist die Anwendung der urheberstrafrechtlichen Vorschriften notwendig. Mit der vorliegenden Untersuchung wird zum einen erstmals der Versuch unternommen, die rechtstatsächlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Tonträger- und Videopiraterie in Deutschland aufzuzeigen. Zum anderen werden die Möglichkeiten und Grenzen des urheberstrafrechtlichen Schutzes der Leistungsschutzberechtigten dargestellt.
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1987
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