Kinderzeugung als Ehepflicht?
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Wenn das Gesetz selbst keine ausdrückliche und klare Antwort auf eine eherechtliche Frage gibt, dann wird sie in der Literatur und von der Rechtsprechung oft durch eine Interpretation des Begriffes «eheliche Gemeinschaft» beantwortet. Man geht nämlich davon aus, dass gewisse Rechte und Pflichten der Ehegatten schon alleine aus dem Begriff der Ehe hervorgehen. Da die Ehe jedoch ein ebenso vielschichtiges wie interessantes Gebilde ist, das sich im Verlauf der Jahrhunderte unter unzähligen Einflüssen immer wieder gewandelt hat, ist es nicht immer klar, wie diese Rechte und Pflichten unter dem heutigen Ehebegriff aussehen. Die Frage nach einer Kinderzeugungspflicht in der Ehe dient dieser Arbeit als Anlass und als Anhaltspunkt, um das Vorgehen von Literatur und Rechtsprechung methodisch zu erfassen und kritisch zu hinterfragen.