Lohnausfallprinzip und Bezugsmethode
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In vielen Fällen der Arbeitsverhinderung erhält der Arbeitnehmer seine Vergütung, obwohl er nicht gearbeitet hat. Dies ist z. B. bei Urlaub oder Krankheit, bei schwangerschaftsbedingtem Aussetzen mit der Arbeit, an Feiertagen oder bei der Durchführung von Betriebsratswahlen und -sitzungen gesetzlich angeordnet. Für die Ermittlung der konkreten Höhe des weiterzuzahlenden Lohnes gibt es jedoch keine einheitliche Berechnungsmethode, vielmehr sieht nahezu jedes Gesetz ein anderes System vor. Angesichts dieser Rechtszersplitterung sind die Lohnbüros der Unternehmen gezwungen, je nach dem Grund der Fehlzeit eine gesonderte Berechnung vorzunehmen. Weitere Unsicherheit entsteht durch eine teilweise wenig hilfreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Das vorliegende Werk gibt einen systematischen Überblick über die jeweiligen Methoden und stellt die konkreten Unterschiede im Hinblick auf einzelne Lohnbestandteile sowie auf in der Fehlzeit eingetretene Verdiensterhöhungen bzw. -minderungen dar.