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Die Akzessorietät der Bürgschaft und das AGB-Gesetz im deutschen sowie im taiwanesischen Recht
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Die Bürgschaft ist neben dem Garantievertrag die wichtigste Form der Personalsicherheit. Sie unterscheidet sich von dem Garantievertrag dadurch, daß sie von der gesicherten Hauptschuld abhängig ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich damit, ob und inwieweit die Akzessorietät der Bürgschaft im deutschen Recht der Parteidisposition unterliegt. Hierbei wird insbesondere die Rechtsfigur der «Bürgschaft auf erstes Anfordern» und ihre Abgrenzung von der «Garantie auf erstes Anfordern» untersucht. Darüber hinaus wird das chinesisch-taiwanesische Recht, das die europäischen Rechtsordnungen rezipiert hat, erörtert.
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1993
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