Das kartellrechtliche Verwertungsverbot
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Inwiefern dürfen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die nationalen Kartellbehörden Informationen austauschen, die sie im Laufe der jeweiligen Wettbewerbsverfahren erlangt haben? Ist es zulässig, daß die mitgliedstaatlichen Behörden die auf diese Weise gewonnenen Kenntnisse als Beweismittel zur Durchführung der nationalen Kartellvorschriften verwerten? Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat diese zweite Frage im Urteil vom 16. Juli 1992 verneint. Nach einer kritischen Darstellung der Auffassung des Gerichtshofes und einer systematischen Auslegung der Verordnung 17/62 gelangt der Autor zu einem entgegengesetzten juristischen Ergebnis. Die Monographie behandelt ein besonders aktuelles, im Schrifttum vernachlässigtes Thema, das neben der wissenschaftlichen Theorie auch für die Praxis interessant ist. Die Arbeit erhielt im Oktober 1993 - in Anerkennung der wissenschaftlichen Leistung auf dem Gebiet des Europarechts - den Hans-Werner-Osthoff-Preis.