Der Schutz des Beschuldigten vor identifizierenden und tendenziösen Pressemitteilungen der Ermittlungsbehörden
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Die Untersuchung behandelt einen wichtigen Ausschnitt aus dem Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: die Frage, inwieweit der Beschuldigte im Laufe des Ermittlungsverfahrens vor enthüllenden Presseberichten von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei geschützt werden kann. Die Arbeit beschreibt zunächst die Informationspolitik der Strafverfolgungsbehörden in der Praxis und zeigt die durch sie verursachten Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Beschuldigten auf. Relevant sind dabei vor allem zwei Aspekte: die Aufdeckung der Identität des Beschuldigten und die sog. tendenziösen Stellungnahmen. Daran anschließend wird der Schutz des Beschuldigten vor Preisgabe seiner Identität untersucht. Im Mittelpunkt steht hier die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Strafverfolgungsorgane. Schließlich werden die Möglichkeiten eines Schutzes vor tendenziösen Stellungnahmen erörtert. Eine zentrale Rolle spielen hier Reformüberlegungen für einen effektiveren Schutz des Beschuldigten.