Die Drittschadensliquidation in europäischen Privatrechten und im deutschen Kollisionsrecht
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Das deutsche bürgerliche Recht gewährt grundsätzlich keinen Ersatz für bloße Vermögensschäden, die ein von einer schädigenden Handlung mittelbar Betroffener erleidet. Wichtige Ausnahme von diesem Prinzip ist die Zulassung der Drittschadensliquidation in Fällen zufälliger Schadensverlagerung auf einen Dritten. Diese Arbeit widmet sich der bisher im deutschen Schrifttum kaum zu findenden rechtsvergleichenden und kollisionsrechtlichen Betrachtung dieses Rechtsinstituts. Kennen die nationalen Privatrechte anderer europäischer Länder die Möglichkeit der Drittschadensliquidation? Wie begegnen sie den Problemlagen, die das deutsche Recht mit ihr bewältigt? Wie wirkt sich ein Auslandsbezug auf die Anwendbarkeit des Instituts aus? Das Recht welchen Staates bestimmt die Beziehungen der an der Schadensabwicklung Beteiligten? Die Beantwortung dieser Fragen ist das Anliegen dieser Untersuchung.