Haftung für grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen im Völkerrecht und im internationalen Privatrecht
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Katastrophen wie in Tschernobyl, in Basel (Sandoz) und die immer wieder neuen Havarien von Öltankern sensibilisieren zunehmend auch die Rechtswissenschaft für Gefahren unserer hochtechnisierten Welt, die nicht an den Staatsgrenzen halt machen. Der Schutz der Umwelt ist eine der größten Herausforderungen an die Staatengemeinschaft. Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung gesellschaftlich optimaler Schadensverhütung sind Haftungsbestimmungen. Fragen der Haftung und Verantwortlichkeit für grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen stellen sich sowohl auf der Ebene des Völkerrechts, als auch auf der des (Internationalen) Privatrechts. Obwohl Staatenverantwortlichkeit und zivilrechtliche Haftung rechtssystematisch strikt voneinander getrennt sind, ist insbesondere durch völkerrechtliche Verträge eine Verquickung einzelner Aspekte zu verzeichnen. Ziel der Arbeit ist es, auf die Verknüpfung des Völkerrechts und des Internationalen Privatrechts - auch unter Berücksichtigung des Verfahrensrechts - einzugehen.