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Die Vorrats- oder Mantelgesellschaft im schweizerischen Aktienrecht

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Statt eine AG zu gründen, greifen Unternehmer bisweilen auf einen bestehenden, sogenannten „Aktienmantel“ zurück, um ihre geplante Tätigkeit in einer haftungsbeschränkenden Rechtsform aufzunehmen. Solche Vorrats- oder Mantelgesellschaften sind keine neuen Erscheinungsformen in der schweizerischen Rechtswirklichkeit: Die Rechtsprechung hat sich schon früh mit dem sogenannten Mantelkauf befasst und ihn für nichtig erklärt. Mit der Revision des Aktienrechts 1992 hat die Frage nach der Zulässigkeit solcher Kapitalgesellschaften wieder vermehrt an Interesse gewonnen. Ziel dieser Publikation ist es, die mit der Vorrats- oder Mantelgesellschaft zusammenhängenden Rechtsfragen auf Grundlage der bisherigen Auslegung und Praxis einer zweckmässigen Lösung zuzuführen. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Bedenken gegen das Zustandekommen und die Verwendung von Vorrats- oder Mantelgesellschaften; sie klärt, ob die analoge Anwendung der aktienrechtlichen Liberierungspflicht für einen angemessenen Gläubigerschutz sorgt. Das Buch richtet sich an alle bei der Gründung von Gesellschaften beteiligten Personen, an Rechtsanwälte, Treuhänder, Mitglieder von Verwaltungsräten und Unternehmer.

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Die Vorrats- oder Mantelgesellschaft im schweizerischen Aktienrecht, Duri F. Prader

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1995
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