Das Lösungsrecht des gutgläubigen Erwerbers
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Das Lösungsrecht stellt eine verminderte Form des Gutglaubensschutzes beim Erwerb von Nichtberechtigten dar. Es führt dazu, daß der gutgläubige Erwerber einer Sache sie dem Eigentümer nur gegen Erstattung des bezahlten Kaufpreises herausgeben muß. Ein solches Gegenrecht gegen die Vindikation ist geltendes Recht in zahlreichen europäischen Ländern, wie z. B. Frankreich und der Schweiz. Nach den Grundsätzen des internationalen Sachenrechts wird ein Lösungsrecht auch hier als wohlerworbenes Recht anerkannt. Im weiteren sieht sich damit die deutsche Rechtsordnung mit einer Rechtsposition konfrontiert, über deren Schutz keinerlei Vorschriften existieren. Dies führt bei reinen Inlandssachverhalten auf dem Gebiet des Schadensersatzes, des Konkurses, der Zwangsvollstreckung etc. zu interessanten Problemen.