Die besondere Bedeutung der Treuhänderschaft gemäss Art. 897 ff PGR für die privatrechtliche Stiftung nach liechtensteinischem Recht
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Das Rechtssystem des Fürstentums Liechtenstein liefert dem Doktoranden eine Vielzahl wissenschaftlich interessanter Themen, von denen erst ein kleiner Teil eingehend in Form einer Dissertation bearbeitet worden ist. Die hiermit vorgelegte Arbeit widmet sich mit dem Stiftungsrecht und dem Recht der Treuhänderschaft zwei Teilbereichen des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts, welches als Gesetzeswerk weit über die Grenzen des Landes hinaus Beachtung gefunden hat. Die Vielfalt von Organisationsformen, die von der Rechtsordnung sowohl für unternehmerische Tätigkeiten als auch für Zwecke der Vermögensverwaltung zur Verfügung gestellt werden, ist, zusammen mit einem für Sitz- und Holdinggesellschaften äusserst günstigen Steuerrecht, neben anderen Faktoren, wie z. B. der stabilen Schweizer-Franken-Währung, wohl die Hauptursache für die grosse Attraktivität Liechtensteins als Anlage- und Finanzplatz. Zudem zeichnet sich das liechtensteinische Gesellschaftsrecht durch ein Maximum an individueller Gestaltungsfreiheit und Anonymität gegenüber einem Minimum an behördlicher Kontrolle aus. Sowohl die privatrechtliche Stiftung als auch das Institut der Treuhänderschaft nach liechtensteinischem Recht stellen sich in der Praxis meist als Instrumente der Vermögensanlage dar und dienen so der Sicherung und Verwaltung von teilweise beträchtlichen Vermögenskomplexen. Tatsächlich sind beide Rechtsfiguren hinsichtlich ihrer konzeptionellen Ausgestaltung und der Möglichkeiten ihrer Nutzung einander sehr ähnlich - abgesehen von dem Unterschied, dass beim Treuhandverhältnis der Treuhänder Träger des Eigentumsrechtes an den Vermögenssubstanzen ist, während bei der Stiftung das zu verwaltende Vermögen insofern eine rechtliche Verselbständigung erfährt, als ihm eigene Rechtspersönlichkeit zukommt.