Bewirtschaftung im Wasserrecht
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Die wasserrechtliche Bewirtschaftungserlaubnis stellt einen eigenständigen dogmatischen Ansatz zwischen der Kontrollerlaubnis und der Ausnahmebewilligung dar. Der Autor untersucht das geltende Wasserrecht auf die Art und Weise seiner Bewirtschaftung und zieht hieraus für die wasserrechtliche Einzelfallentscheidung gemäß 2 ff, 7, 8 WHG die Konsequenz des besonderen Charakters dieser Entscheidung, die weder mit der Rechtsfigur der Kontrollerlaubnis noch mit derjenigen der Ausnahmebewilligung ausreichend gekennzeichnet wird. Notwendig ist ein Umdenken bei dem Verständnis der Bewirtschaftung im Wasserrecht im Einzelfall, bedingt durch die hinter dem Wasserrecht - nur teilweise verborgen - liegende Bewirtschaftungssystematik.