Die Genehmigung von Grossvorhaben durch Errichtungs- bzw. Investitionsmassnahmengesetz statt durch Verwaltungsakt
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Ebenso wie die einzelnen Großvorhaben - Flughäfen, Kernkraftwerke, Verkehrswege u. a. - selbst, ist seit geraumer Zeit auch das zu ihrer Zulassung führende Verwaltungsverfahren vor dem Hintergrund seiner Dauer einerseits und seiner grundrechtsschützenden Funktion andererseits Gegenstand rechtlicher und politischer Auseinandersetzungen. Seit kurzem greift der Gesetzgeber in das sensible verfahrensrechtliche Gefüge ein, indem er nicht nur das herkömmliche Zulassungsrecht generell ändert, sondern sich in Einzelfällen an Stelle der ursprünglich zur Genehmigung berufenen Exekutive setzt und konkrete Vorhaben unmittelbar durch Gesetz gestattet. Dieses Vorgehen wirft eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, denen die Arbeit am Beispiel der Eisenbahnsüdumfahrung Stendal kritisch nachgeht.