Die "cram down power" des amerikanischen Konkursgerichtes im Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 des Bankruptcy Code
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Der deutsche Reformgesetzgeber orientierte sich bei der Fassung des Obstruktionsverbotes in der Insolvenzordnung an den Regelungen der cram down power im amerikanischen Reorganisationsrecht. Die Erfahrungen aus der amerikanischen Praxis sollen für das deutsche Insolvenzplanverfahren nutzbar gemacht werden. Die dem cram down- Verfahren inhärente Problematik der Ermittlung der Fortführungs- und Zerschlagungswerte wird aufgegriffen. Es werden Wege gesucht, die in den USA propagierten Marktmodelle bei der Unternehmenssanierung auch unter der Insolvenzordnung zur Geltung zu bringen. Marktpreise dürfen im Insolvenzverfahren nicht durch «Gerichtspreise» ersetzt werden. Die Haftungsverwirklichung muß im deutschen Verfahren im Vordergrund stehen.