Der Gesamtschuldnerausgleich im internationalen Deliktsrecht
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Gegenstand der Arbeit ist die kollisionsrechtliche Behandlung der Haftung mehrerer Täter und des zwischen ihnen zu bewerkstelligenden Innenausgleichs. Insbesondere der Fall, daß mehrere Täter eines Delikts nach verschiedenen Rechten haften, wird einer kollisionsrechtlichen Lösung zugeführt. Dabei wird zum einen das vornehmlich interlokale Kollisionsrecht der USA, zum anderen die neuere IPR-Kodifikation des IPR-Gesetzes der Schweiz vergleichend herangezogen. Die Autorin vertritt die These, daß grundsätzlich das Recht des den Gläubiger befriedigenden Schuldners auf den Innenausgleich Anwendung findet, wobei aber in bestimmten Fallkonstellationen aus dem Gedanken des Schuldnerschutzes heraus eine kumulative Anknüpfung vorzuziehen ist, die auch das Recht des rückgriffsverpflichteten Schuldners berücksichtigt.