Die steuerliche Behandlung der Gesellschafterfremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Inländer nach § 8a KStG
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Die Möglichkeit der Steuerminimierung mit Hilfe der Gesellschafterfremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften durch nichtanrechnungsberechtigte Anteilseigner soll durch §8a KStG eingeschränkt werden. Der gesetzlich als steuerschädlich definierte Teil der Zinsaufwendungen darf nicht steuermindernd geltend gemacht werden, sondern wird wie eine verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. § 8a KStG ist nicht nur gegen die „übermäßige“ Fremdfinanzierung durch ausländische Anteilseigner gerichtet, sondern betrifft auch Kapitalgesellschaften, die Fremdkapital von inländischen nichtanrechnungsberechtigten Anteilseignern erhalten, so z. B. vom Bund, den Ländern und Gemeinden sowie von steuerbefreiten Körperschaften wie Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, gemeinnützigen Vereinen etc. Unter besonderer Berücksichtigung der Fremdfinanzierung durch diese Gruppe inländischer Anteilseigner bietet die Untersuchung eine systematische Darstellung der Tatbestandsmerkmale in einer praxisorientierten Prüfungsreihenfolge, die Beschreibung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung sowie Handhabungs- und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung bzw. Minimierung steuerlicher Nachteile, die durch § 8a KStG hervorgerufen werden können.