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Das Bestimmtheitsgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Europäischen Gemeinschaftsrechts

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Der Bestimmtheitsgrundsatz ist jedem Rechtsstaat immanent. Der Europäischen Gemeinschaft ist das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Rechtsakten ebenfalls nicht fremd. Jedoch taucht in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Begriff „Bestimmtheit“ nur vereinzelt und nicht unter dem Aspekt eines allgemeinen Bestimmtheitsgebotes auf. Auch die europarechtliche Literatur hat den Rechtsgrundsatz bislang kaum erörtert. Diese Arbeit schließt die Lücke. Sie untersucht zunächst die Normen des EG-Vertrages, inwieweit diese als Anknüpfungspunkt für die Annahme eines Bestimmtheitsgebotes im Gemeinschaftsrecht in Betracht kommen. Es folgt eine Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sowie ein rechtsvergleichender Überblick über die sehr unterschiedliche Rechtslage in repräsentativen Mitgliedsstaaten der EU und in der EMRK. Ziel der Untersuchung ist es, Faktoren zu ermitteln - u. a. auch europaspezifische -, die den Bestimmtheitsgrad von gemeinschaftsrechtlichen Normen beeinflussen. Zur Abrundung wird auf die Folgen von Unbestimmtheit, insbesondere auf Kompensationsmöglichkeiten für unumgängliche und unerwünschte Unbestimmtheit, eingegangen.

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Das Bestimmtheitsgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Europäischen Gemeinschaftsrechts, Eva Hammer Strnad

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1999
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