Die Entstehung des Strafgesetzbuches für das Großherzogtum Baden von 1845
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Das Strafgesetzbuch für das Großherzogtum Baden von 1845 ist verbunden mit den historischen und politischen Ereignissen nach Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806. Die Regierung eines der liberalsten Partikularstaaten Deutschlands strebte danach, sich durch Schaffung einer eigenen Gesetzgebung des aufgezwungenen napoléonischen Rechts zu entledigen. Dieses Vorhaben verlief jedoch wegen des Intrigenspiels der konservativen Minister von Reitzenstein und von Blittersdorff nicht in geordneten Bahnen. Den an der Entstehung des Strafgesetzbuches beteiligten Personen gilt ein besonderes Augenmerk. Annette Jasmin Baldes legt mit dieser Arbeit eine umfassende Untersuchung der Originalakten vor. Sie hält Rückschau auf die Carolina und bespricht das badische Strafedikt von 1803 als Provisorium für ein Strafgesetzbuch sowie die Entwürfe Baumgärtners 1821 und Zachariäs 1826. In allen bisherigen Werken, die sich diesem Thema widmen, wird er nicht genannt, die Autorin stellt ihn vor: Der eigentliche „Redakteur“ der beiden Regierungsentwürfe von 1836 und 1839, die zum badischen Strafgesetzbuch führten, ist ein Freiburger Rechtsprofessor. Auch der Strafstuhl als Disziplinarmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Hausordnung in den Strafanstalten stand vorher noch nicht im Blickpunkt wissenschaftlichen Interesses.