BILD-Zeitung und Persönlichkeitsschutz
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In den 80er Jahren war der Sensationsjournalismus der BILD-Zeitung Gegenstand einer heftigen öffentlichen Diskussion. Heute dagegen vergeht kaum ein Tag, an dem BILD nicht als anerkannte Nachrichtenquelle zitiert wird. Auch in der Medienwissenschaft sucht man kritische Untersuchungen zur Berichterstattung des Massenblatts seit einiger Zeit vergeblich. Hat sich die BILD-Zeitung gewandelt oder nur ihre Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit? Wie wird in den 90ern mit Persönlichkeits- und Ehrenrechten umgegangen? Gibt es neue Fälle unzulässiger Berichterstattung mit schwerwiegenden oder irreversiblen Folgen im Leben Betroffener? Konnten sie sich rechtlich besser zur Wehr setzen? Antworten auf diese Fragen gibt die Studie u. a. anhand neuerer Fälle, bei denen die betroffenen Prominenten der Verfasserin Akteneinsicht gewährten. Auch ein Presseanwalt steuert aktuelle Erfahrungen mit BILD bei. Weitere Schlüsse erlaubt eine Analyse der Rügen des Deutschen Presserates aus den Jahren 1990-95. Insgesamt zeigt sich: Noch immer ist die BILD-Zeitung die mit Abstand meistgerügte Publikation, sind Verstöße gegen den Pressekodex gelagert wie in den 80er Jahren und ist die Wirkungskraft der freiwilligen Selbstkontrolle durch den Presserat ungenügend.