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Videovernehmung kindlicher Opfer im Strafprozeß
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Das am 01.12. 1998 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes (Zeugenschutzgesetz) erlaubt nunmehr ausdrücklich die Videovernehmung von Zeugen im Strafverfahren. Die Arbeit erläutert unter Auswertung der Gesetzesmaterialien und erster Stellungnahmen der Literatur die Neuregelung und zeigt die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Probleme auf. Dabei spannt sich der Bogen der Untersuchung von der rechtstatsächlichen Situation kindlicher Zeugen im Strafprozeß über Erfahrungen des Auslands bis zu Detailfragen der durch das Zeugenschutzgesetz geänderten Strafprozeßordnung.
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1999
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