Immissionsschutzrechtliche Verfügungen gegen hoheitliche Anlagebetreiber
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Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob und inwieweit sich die Immissionsschutzbehörden des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums auch gegenüber hoheitlichen Anlagenbetreibern bedienen dürfen. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Instrumenten der Genehmigung und der Anordnung, also den «klassischen» ordnungsrechtlichen Mitteln. Problematisch ist, ob der allgemeine Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts vom Anordnungsverbot gegenüber Hoheitsträgern auch im Immissionsschutzrecht Anwendung finden kann. Wäre dies der Fall, könnten die Immissionsschutzbehörden in diesem Verhältnis nicht auf die ihnen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Befugnisse zurückgreifen. Die Anwendbarkeit des allgemeinen Grundsatzes vom Anordnungsverbot gegenüber Hoheitsträgern im Immissionsschutzrecht wird anhand des Regelungszusammenhanges des BlmSchG untersucht. Im Mittelpunkt steht die Überlegung, daß das BlmSchG spezielle Vorschriften enthält, die einer Übertragung des allgemeinen Grundsatzes vom Anordnungsverbot den Weg verstellen.