Kollektivverträge und Konfliktlösung im SGB V
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Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt einer ständigen Flut von Änderungen. Neben den Regelungen zum Leistungsrecht steht auch die Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts zur Debatte. Die Arbeit von A. Flüchter nimmt das derzeit geltende Kollektivvertragsrecht in den Blick. Im Anschluß an eine Darstellung seiner Grundlagen und paralleler Sachverhalte im kollektiven Arbeitsrecht untersucht die Verfasserin umfassend, ob das bestehende Kollektivvertragssystem gewährleistet, daß überhaupt Vereinbarungen zustande kommen und dadurch das angestrebte Ziel erreicht wird, verbindliche Regelungen für die einzelnen Kassen und Leistungserbringer zu schaffen. Sie bezieht dabei alle im SGB V vorgesehenen Kollektivvereinbarungen zwischen Verbänden der Kassen und der Leistungsträger und die verschiedenen Möglichkeiten der Konfliktlösung sowie deren Zulässigkeit mit ein. Schließlich wird untersucht, wann und unter welchen Voraussetzungen die Verbindlichkeit der Verträge für einzelne Kassen und Leistungserbringer beginnt bzw. endet. Insgesamt vermittelt die Arbeit einen grundlegenden Überblick über die Funktionsfähigkeit des Kollektivvertragsrechts und ist damit ein unverzichtbarer Ratgeber für jeden, der täglich mit dem Kollektivvertragsrecht arbeiten muß.