Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen
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Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen sind zwei in der Praxis sehr verbreitete Formen der mittelbaren Teilhabe an Gesellschaften. Dabei wird durch ein Vertragsverhältnis zu einem Gesellschafter ein Dritter schuldrechtlich (zumindest teilweise) so gestellt, »als ob« er Mitglied der Gesellschaft sei. Der Autor behandelt schwerpunktmäßig die von der Kautelarjurisprudenz immer wieder an die Gerichte herangetragene Frage, innerhalb welcher vornehmlich gesellschaftsrechtlicher Grenzen es möglich ist, die Position des Unterbeteiligten oder Treugebers über die bloß schuldrechtliche Berechtigung hinaus der Stellung eines Gesellschafters anzunähern. Insbesondere die in der neueren Literatur entwickelte Figur der »qualifizierten mittelbaren Beteiligung« wird auf den Prüfstand – auch ihrer praktischen Tragfähigkeit – gestellt. Die Übertragung der von ihm entwickelten Ansätze auf die verschiedenen Problemfelder der mittelbaren Beteiligung weitet sich zu einer in der Literatur bislang fehlenden umfassenden Abhandlung der Fragen, die sich im Zuge der Begründung, Durchführung und Beendigung mittelbarer Beteiligungen an Gesellschaften ergeben. Die Arbeit wurde mit dem Carl-Sonnenschein-Gedächtnispreis ausgezeichnet.