Die postmortale Organentnahme und ihre zivilrechtlichen Folgen
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Eine gesetzliche Regelung der Organspende existierte bislang in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären, inwieweit es mit dem Transplantationsgesetz gelungen ist, die gewünschte Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Spender-, Angehörigen- und Empfängerinteressen herbeizuführen. Dem Aufbau des Gesetzes folgend, werden im Hauptteil der Arbeit die Voraussetzungen der postmortalen Organentnahme ausführlich erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, ob und in welchem Umfang Angehörige oder andere Vertrauenspersonen zu einer Entscheidung berufen sind. Im Ergebnis folgt der Autor der im Gesetz verankerten sogenannten «erweiterten Zustimmungslösung», nimmt jedoch in Teilbereichen – insbesondere bei der Zustimmung zu einer Organentnahme bei einwilligungsunfähigen Personen – eine restriktive Interpretation vor.
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Die postmortale Organentnahme und ihre zivilrechtlichen Folgen, Oliver Borowy
- Language
- Released
- 2000
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- Title
- Die postmortale Organentnahme und ihre zivilrechtlichen Folgen
- Language
- German
- Authors
- Oliver Borowy
- Publisher
- Lang
- Released
- 2000
- ISBN10
- 3631365950
- ISBN13
- 9783631365953
- Series
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Eine gesetzliche Regelung der Organspende existierte bislang in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären, inwieweit es mit dem Transplantationsgesetz gelungen ist, die gewünschte Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Spender-, Angehörigen- und Empfängerinteressen herbeizuführen. Dem Aufbau des Gesetzes folgend, werden im Hauptteil der Arbeit die Voraussetzungen der postmortalen Organentnahme ausführlich erörtert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, ob und in welchem Umfang Angehörige oder andere Vertrauenspersonen zu einer Entscheidung berufen sind. Im Ergebnis folgt der Autor der im Gesetz verankerten sogenannten «erweiterten Zustimmungslösung», nimmt jedoch in Teilbereichen – insbesondere bei der Zustimmung zu einer Organentnahme bei einwilligungsunfähigen Personen – eine restriktive Interpretation vor.