Der Schutz von Know-how nach schweizerischem und internationalem Recht - Anpassungsbedarf aufgrund des TRIPS-Abkommens?
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Das TRIPS-Abkommen, welches für die Schweiz im Rahmen ihres Beitritts zur Welthandelsorganisation WTO am 1. Juli 1995 in Kraft getreten ist, verankert in Art. 39 einen internationalen Mindestschutz von Know-how als „vertrauliche Information“. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche Schutzmöglichkeiten für Know-how im Rahmen des geltenden schweizerischen Immaterialgüter- und Lauterkeitsrechts bestehen und inwiefern dieses den zwingenden Anforderungen des TRIPS-Abkommens gerecht wird. In einem zweiten Teil entwickelt der Autor ökonomische Vorgaben für einen verstärkten Schutz von Know-how und analysiert verschiedene Schutzmodelle (Gebrauchsmusterschutz bzw. „kleine“ Erfindung, Technovation, verstärkter lauterkeitsrechtlicher Schutz) auf deren Vereinbarkeit mit diesen Vorgaben und dem TRIPS-Abkommen.