Umfang und Grenzen eines sozialen Schuldnerschutzes in der Zwangsvollstreckung
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Die den Schuldnerschutznormen und dem gesamten Vollstreckungsrecht zugrunde liegende Aufgabe ist letztlich Festlegung von „Umfang und Grenzen eines sozialen Schuldnerschutzes“, d. h. die Gewährung des notwendigen Maßes an Schuldnerschutz, ohne gleichzeitig die Gläubigerrechte über Gebühr zu beschränken. Nach Jahrzehnten der Rechtsentwicklung, in denen den Interessen des Schuldners gegenüber denen des Gläubigers der Vorrang eingeräumt wurde, hat der Gesetzgeber mit der am 01.01.1999 in Kraft getretenen 2. Zwangsvollstreckungsnovelle einen Versuch unternommen, das eigentlich vorrangige Interesse des Gläubigers an einer effektiven Durchsetzung titulierter Ansprüche wieder stärker zu berücksichtigen. Trotz dieser begrüßenswerten Tendenz oder vielleicht gerade deshalb ist es aber wichtig, den nicht zuletzt verfassungsrechtlich gebotenen und verfassungsgerichtlich vor allem durch die Einbeziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstärkten sozialen Schuldnerschutz nicht aus den Augen zu verlieren. Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen kurzen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Schuldnerschutzes, behandelt im zweiten Teil als Schwerpunkt die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen des Vollstreckungsschutzes und wendet sich schließlich im dritten Teil der Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu. Die Darstellung des Vollstreckungsschutzes in den verschiedenen Eingriffslagen und den speziellen vollstreckungs- und verfahrensrechtlichen Komplikationen soll dazu dienen, eine praxisnahe Orientierungshilfe im „Gestrüpp“ des Vollstreckungsrechts zu bieten und dem Leser den Zugang zu den einzelnen Schutzvorschriften erleichtern.