Der Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens als soziales Leistungsrecht
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Die Einführung des Rechtsanspruchs auf den Besuch eines Kindergartens brachte Forderungen nach einem Ausbau der Plätze in den westlichen Bundesländern, nach dem Erhalt der Versorgungsstrukturen in den neuen Bundesländern und nach einer stärkeren Vereinheitlichung der Angebote mit sich. Dem hielten die öffentlichen Jugendhilfeträger, die für die Sicherstellung des benötigten Platzangebotes zuständig sind, insbesondere die Mittel- und Personalknappheit entgegen. Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit ordnet den Rechtsanspruch als jugendhilferechtlichen Sozialleistungsanspruch ein. Damit gelingt es, Fragen nach dem Inhalt des Rechtsanspruchs, nach der Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und nach der Finanzierung der Kindergartenplätze zu beantworten.