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Diversion durch den Jugendrichter
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Die empirische Untersuchung befaßt sich mit der informellen Verfahrenseinstellung im Jugendstrafrecht durch den Jugendrichter. Nach einem allgemeinen Überblick zu Diversion und den dazu bekannt gewordenen Untersuchungen werden Entwicklungen und Bedingungen des «Rüsselsheimer Versuchs» dargestellt. Die juristische Einordnung der informellen Verfahrensbeendigung nach den Vorschriften des JGG und der StPO wird überprüft. In einem deskriptiven Teil sind Probanden Gegenstand der Untersuchung, deren Verfahren in den Jahren 1991-1994 im Rahmen des «Rüsselsheimer Versuchs» eingestellt wurden. Schließlich erfolgt eine Überprüfung der weiteren Legalbewährung dieser Tätergruppe.
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2001
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