Justizielle Risikoverteilung durch Richter und Sachverständige im Zivilprozeß
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In der Arbeit wird die methodische Grundkonzeption des Zivilprozesses kritisch hinterfragt. Nach konventionellem Verständnis wird im Zivilprozeß Recht erkannt und gewährt, und zwar einzelfallorientiert in strikter Bindung an die gesetzlichen Vorgaben. Zwar ist man sich einig, daß diese gesetzlichen Vorgaben zumeist viel zu unbestimmt sind, als daß eine vollständig programmierte Rechtsanwendung möglich wäre. Man begnügt sich jedoch insoweit damit, daß unbestimmte Normen einzelfallorientiert »ausgelegt« werden. Dieser überkommenen Konzeption setzt Danner das Modell einer zweiphasigen Rechtsanwendung im Sinne einer normkonkretisierenden Regelbildung mit nachfolgender Einzelfallbearbeitung entgegen. Er zeigt auf, daß die methodische Entzerrung der Rechtsanwendung nicht nur die Kooperation zwischen Richtern und Sachverständigen transparenter und rationaler machen kann, sondern daß das Zivilrecht mit Hilfe der vorgeschlagenen methodischen Neuorientierung zu einem zukunftsorientierten Regelsystem ausgebaut werden könnte. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Bremer Studienpreis 2000.