Die Verbraucherbürgschaft
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In Deutschland wie auch in anderen EU-Staaten gehen Privatpersonen immer wieder Bürgschaften in dem blinden Vertrauen ein, der Hauptschuldner werde seine Verbindlichkeit schon tilgen. Kommt es dann zum Sicherungsfall, sind diese Bürgen oft nicht in der Lage, ihrer Einstandspflicht nachzukommen und verschulden sich erheblich. Während einige Länder wie Frankreich, Großbritannien und Österreich darauf mit gesetzlichen Regelungen zum Schutz privater Bürgen reagiert haben, verläßt man sich in Deutschland nach wie vor auf rechtsfortbildende Maßnahmen. Ein prominentes Beispiel dafür bietet die Fortentwicklung der Sittenwidrigkeitsgrundsätze bei Bürgschaften von vermögenslosen nahen Angehörigen, also Kindern oder Ehegatten. In diesen Kontext gehört aber auch die die Literatur und Rechtsprechung in den letzten Jahren stark beschäftigende Frage, ob der Bürge dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes unterfallen kann. Die Autorin kommt in der vorliegenden Abhandlung zu dem Ergebnis, daß das Verbraucherkreditgesetz mit Ausnahme seines § 11 keinen den besonderen Risiken des Bürgen angemessenen Schutz bietet. Ausgehend von einem bisher lückenhaften deutschen und europäischen Bürgenschutz zeigt die Verfasserin detailliert auf, wie der private Bürge sinnvoll geschützt werden könnte und schlägt einen Entwurf für eine EU-Richtlinie zum Schutz des „Verbraucherbürgen“ vor.