Die Bürgschaft auf erstes Anfordern
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Gegenstand der Abhandlung ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern als Schöpfung des Wirtschaftslebens und ihre eigentümliche Mittelstellung zwischen der gesetzestypischen Bürgschaft und der Garantie auf erstes Anfordern. Der Autor ermittelt zunächst die Rechtsnatur der Bürgschaft auf erstes Anfordern sowie Fragen des Vertragsabschlusses, insbesondere bei Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Zusammenhang geht der Verfasser davon aus, daß das Schutzbedürfnis des Bürgen vor allem ein Problem der Erkennbarkeit von Inhalt und Umfang der Verpflichtung und grundsätzlich kein Problem inhaltlich unangemessener Vertragsgestaltung ist. Anschließend wird die Problematik etwaiger vorvertraglicher Aufklärungspflichten erörtert. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Ermittlung der Rechtsfolgen der Zahlung, vor allem des Rückforderungsanspruches des Bürgen bei Fehlen der materiellen Berechtigung des Gläubigers und der Beweislastverteilung im Rückforderungsprozeß.