Der Begriff des Sachmangels im deutschen und im englischen Kaufrecht
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Die rechtsvergleichende Untersuchung zum Sachmangelbegriff im deutschen und im englischen Kaufrecht erfolgt nicht als Selbstzweck, sondern mit Blick auf die derzeit viel diskutierte deutsche Kaufrechtsreform, die – angestoßen durch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie – gegenwärtig den Gesetzgebungsprozeß durchläuft und bis Ende 2001 abgeschlossen sein muß. Geklärt wird die Frage, ob eine der wesentlichen Zielsetzungen der Richtlinie – nämlich die Vereinfachung der nationalen Vorschriften durch deren Angleichung an die Regelungen des UN-Kaufrechts – im Zuge ihrer Umsetzung erreicht werden kann. Ferner werden die verschiedenen Möglichkeiten der Richtlinienumsetzung – insbesondere die für das deutsche Recht vorgeschlagene Verknüpfung mit einer umfassenden Schuldrechtsreform – dargestellt.