Die Insolvenz der Vor-GmbH vor dem Hintergrund der Gründerhaftung
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Im gesetzlich nicht geregelten Recht der Vor-GmbH hat sich in neuerer Zeit die Ansicht durchgesetzt, daß die Gesellschafter einer Vor-GmbH für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt im Innenverhältnis haften. Damit unterscheiden sich die Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH wesentlich von denen in der eingetragenen GmbH und anderen gesetzlich geregelten Gesellschaftsformen. Ausgehend von der Darstellung der Haftungsverhältnisse in der Vor-GmbH wird in dieser Arbeit untersucht, welche rechtlichen Konsequenzen der Verbrauch des Vermögens noch vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister hat, unter welchen Voraussetzungen die Vor-GmbH insolvent ist und welche Vorschriften im Insolvenzfall auf sie anzuwenden sind.