Das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers im UN-Kaufrecht
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Das Nacherfüllungsrecht wird hinsichtlich der Reichweite seines Anwendungsbereichs untersucht. Es wird vorgeschlagen, das US-amerikanische Prinzip des shaken-faith bei der Bewertung des Nacherfüllungsrechts einzubeziehen. Nach umfangreicher rechtsvergleichender Auslegung ergibt es sich, daß den Käufer die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen Mängelbeseitigung trifft. Ein weiterer Anwendungsbereich von Art. 48 UNKR vermeidet in Fällen der Lieferung höherwertiger Ware das Problem der richtigen Kaufpreisbestimmung. Insbesondere ist ein Ausweichen auf autonome nationale Rechtsordnungen nicht mehr erforderlich. Die Billigung fehlerhafter Ware durch den Käufer durch Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bewirkt nicht immer den Verlust des Nacherfüllungsrechts für den Verkäufer, da ansonsten grundlegende Prinzipien des UN-Kaufrechts verletzt würden.