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Doppelrelevante Tatsachen im internationalen Zivilverfahrensrecht

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Die deutsche Rechtsprechung und h. L. hält es im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung für ausreichend aber auch erforderlich, dass doppelrelevante Tatsachen, das heißt Tatsachen, deren Vorliegen für die Zulässigkeit wie für die Begründetheit einer Klage notwendig ist (z. B. Wirksamkeit des Vertrages, Vorliegen der unerlaubten Handlung), schlüssig durch den Kläger behauptet werden. Die Arbeit zeigt Argumentationsbrüche der h. M. auf und bietet Lösungswege zu deren Überwindung an. Sie untersucht neben dem autonomen auch das europäische IZVR und zeigt, dass das Vorgehen der h. M. zumindest im Fall der Beklagtensäumnis mit den Vorgaben des EuGVÜ bzw. der EuGV-VO nicht vereinbar ist. Rechtsvergleichend geht die Untersuchung auch auf die Zuständigkeitsprüfung nach englischem Prozessrecht ein.

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Doppelrelevante Tatsachen im internationalen Zivilverfahrensrecht, Konrad Ost

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2002
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