Die Strafrechtswissenschaft der DDR
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In den 50er Jahren entwickelte die Strafrechtswissenschaft der DDR nach sowjetischem Vorbild die sogenannte Klassenkampftheorie, die eine Antwort auf die Frage nach dem Wesen und den Ursachen der Kriminalität in der DDR geben sollte. Diese Theorie bildete auch die Grundlage der neuen Verbrechenslehre. Dies hinderte die Partei der SED jedoch nicht, die Strafrechtswissenschaft im Jahre 1962 zur Aufgabe der Klassenkampftheorie zu verpflichten. Durch die Art und Weise, wie sie sich dem Druck der Partei beugen mußte, wurde sie gedemütigt und erreichte ihren wissenschaftlichen Tiefpunkt. Die Strafrechtswissenschaft mußte sich für die Klassenkampftheorie entschuldigen, die noch kurz zuvor von der SED selbst vertreten worden war.