Die koreanische Zusammenschlußkontrolle
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Die Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der koreanischen Zusammenschlußkontrolle, gibt aber zugleich einen Überblick über die deutsche Zusammenschlußkontrolle und stellt beide Kontrollverfahren einander vergleichend gegenüber, um daraus Änderungsvorschläge für das koreanische Recht und andeutungsweise auch für das deutsche Recht abzuleiten. Ein solcher Rechtsvergleich ist reizvoll, einerseits weil das koreanische Kartellrecht sich zwar an das US-amerikanische anlehnt, aber auch vielfältige Impulse aus dem deutschen Recht empfangen hat, andererseits weil Korea im Hinblick auf seine durch konglomerate Großunternehmensgruppen gekennzeichnete Wirtschaftsstruktur vor gesellschaftlichen Konzentrationsproblemen steht, die in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ressourcenkriterium der Marktbeherrschung (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GWB) diskutiert, aber überwiegend als wettbewerbsfremd angesehen worden sind.