Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland
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Der Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahre 1990 legt zunächst den Schluß nahe, daß für die Existenz von Besatzungsrecht im wiedervereinten, souveränen Deutschland kein Raum mehr sein kann. So wird auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur weitgehend von der Erledigung allen Besatzungsrechts ausgegangen. Mit dieser Arbeit wird zunächst versucht, die bisher kaum überschaubare Materie des Besatzungsrechts zu definieren und zu kategorisieren, wobei jedoch nicht alle dieser Kategorien aufgehoben sind: So zeigen sich beim erst kürzlich geänderten Stationierungsrecht noch immer Nachwirkungen der Besatzungsgewalt. Die von den Besatzungsmächten erlassenen Normen werden auf aufgehobenes, umgewandeltes und bis heute fortgeltendes Recht untersucht. Eine weitere Kategorie beinhaltet die Weitergeltung von Besatzungsrecht in Form von nunmehr endgültigen vertraglichen Vereinbarungen. Letztlich wird erkennbar, daß der Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in Deutschland noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Werk widmet sich einem stets verdrängten Thema, wie Hinweise auf die politische Diskussion belegen, und macht den aktuellen Stand im Abbauprozeß der deutschen Besetzung deutlich.