Strafregistrierung und Grundgesetz
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Staat und Gesellschaft haben seit jeher ein erhebliches Interesse an Informationen über begangene Straftaten, das sich mittlerweile auch auf die Frage erstreckt, ob Strafverfahren gegen bestimmte Personen anhängig (gewesen) sind. Dieses Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht der Betroffenen auf einen sorgfältigen Umgang mit derart sensiblem Datenmaterial. Dass auch dieses unter dem Schutz der Verfassung steht, hat das BverfG im Zusammenhang mit den aus der Verfassung hergeleiteten Grundrechten auf Resozialisierung und informationelle Selbstbestimmung mehrfach betont. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die verschiedenen Formen der Straf(verfahrens)registrierung den verfassungsrechtlichen Erfordernissen genügen.