Das Personalrecht der Europäischen Zentralbank
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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist berechtigt, die Beschäftigungsbedingungen für ihr Personal selbst festzulegen. Aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ergibt sich allerdings nicht, ob die EZB bei der Bestimmung des Inhalts der Beschäftigungsbedingungen völlig frei ist oder ob rechtliche Schranken bestehen und wenn ja welche. Ausgehend von dieser Fragestellung werden zunächst diejenigen Rechtsmassen bestimmt, aus denen sich rechtliche Bindungen ergeben. In einem weiteren Teil wird untersucht, ob die im EG-Vertrag verankerte Unabhängigkeit der EZB eine Ausnahme von diesen Bindungen erfordert. Schließlich wird für bestimmte Regelungsbereiche überprüft, ob die Beschäftigungsbedingungen der EZB den bestehenden rechtlichen Bindungen entsprechen.