Vertrauensschutz durch Staatshaftung
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Die Frage, inwieweit der Bürger für sein enttäuschtes Vertrauen auf den Fortbestand einer ihn begünstigenden hoheitlichen Entscheidung zu entschädigen ist, hat in letzter Zeit über den Bereich des Altlastenrechts hinaus zunächst im bau- und seit der Entscheidung des BGH zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auch im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren an Bedeutung gewonnen. Die materielle Reichweite und die dogmatische Konzeption des über das Staatshaftungsrecht vermittelten Vertrauensschutzes sind indes auch weiterhin nur unzureichend geklärt. Der Autor nimmt dies zum Anlaß, die verschiedenen Fallgruppen auf eine einheitliche dogmatische Grundlage zu stellen und Kriterien einer gerechten Risikoverteilung zu entwickeln.