Strafmildernde Selbstanzeige und Korruptionsbekämpfung
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In zahlreichen Rechtssystemen gibt es temporär oder dauerhaft die Regelung, dass Rechtsverletzungen nach freiwilliger Selbstanzeige geringer geahndet werden, als wenn sie ohne Selbstanzeige entdeckt werden. Unter ökonomischen Gesichtspunkten hat dies verschiedene Vorteile: Zum einen reduziert dies die Kosten der Strafverfolgung, und zum anderen sind die Auswirkungen von Straftaten in einigen Bereichen - zutreffend ist dies beispielsweise für Umweltschäden - geringer, wenn früher geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Die ökonomische Theorie hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Selbstanzeigeme chanismen besonders vielversprechend sind, wenn mehrere Straftäter beteiligt sind. Sofern nur der erste gestehende Täter in den Genuss von Straferleichterungen kommt, entsteht für beide Täter ein dem Gefangenendilemma vergleichbarer Anreiz, die Straftat auf Kosten des Mittäters zu gestehen. Dieser Mechanismus ist Juristen unter dem Begriff „Windhund rennen“ geläufig und hat in den jüngsten Jahren verstärkt und erfolgreich, dabei US amerikanischem Vorbild folgend, Eingang in das europäische Wettbewerbsrecht gefun den. Umso überraschender ist es, dass Selbstanzeigemechanismen in Korruptionsfallen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen, obwohl deren Vorzüge bereits auf dem 61. Deut schen Juristentag 1996 hervorgehoben wurden. Die Analyse von Straferleichterungen bei Selbstanzeige in Korruptionsfällen ist Gegenstand der Arbeit von Herrn Gneuß und schließt damit bezüglich der ökonomischen Analyse ein wichtige Lücke. Sie entstand im Rahmen eines von der Fritz Thyssen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts des Instituts für Ökologie des Unternehmensführung an der European Business School und wurde in Frankfurt am Mainangenommen.