Freiheit der Wissenschaft und Hochschulmodernisierung
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Das Niedersächsische Hochschulgesetz 2002 bricht mit dem überkommenen Modell der Hochschulselbstverwaltung. Das neue Betriebssystem der zentralistisch organisierten Präsidialuniversität ersetzt weitgehend die wissenschaftsadäquate akademische Kollegialverwaltung. Dies widerspricht ebenso wie die nach gleichen Prinzipien organisierte öffentlich-rechtliche Stiftungsuniversität in zentralen Punkten dem im Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verankerten Anspruch der Wissenschaftler auf Selbstbestimmung über die für sie relevanten wissenschaftlichen Angelegenheiten. Die vorliegende hochschulrechtliche Analyse untersucht mit Blick auf die überfällige Modernisierung der Hochschulen, welche organisationsrechtlichen Anforderungen sich für die Entwicklung eines Wissenschaftsmanagements insbesondere aus der Verfassungsrechtsprechung ergeben. Sie geht der Frage nach, welche Vorgaben der Landeshochschulgesetzgeber bei der Realisierung eines neuen Steuerungsmodells ungeachtet des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums zwingend zu beachten hat, um die Funktionsfähigkeit des universitären Forschungs- und Lehrbetriebes auf der Grundlage freiheitlicher Strukturen verfassungskonform sicherzustellen.