Die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen am Beispiel der Ausgliederungsvorhaben der Fußballbundesligavereine
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Die Mehrheitsbeteiligung von Idealvereinen an Kapitalgesellschaften ist seit dem «ADAC-Urteil» des BGH weitestgehend anerkannt. Dies machen sich die Bundesligavereine durch Ausgliederung ihrer Profiabteilungen zunutze. Dabei wird jedoch übersehen, daß der Schutz der Gläubiger nicht so sehr durch die Aufbringung des Mindestkapitals in der Tochtergesellschaft als solches, sondern vielmehr durch die persönliche Verlustbeteiligung ihrer natürlichen Trägerpersonen erreicht wird. Die Ausgliederung der Berufssportabteilungen löst somit das seit langem beklagte Rechtsformproblem nicht. Der Autor schlägt hierzu eine Gruppenkonzession an die Bundesligavereine nach § 22 BGB vor. Damit ließen sich sportideelle und wirtschaftliche Interessen wie bisher – und vom DFB weiterhin erwünscht – unter einem Dach vereinigen.