Beurteilungsspielräume im Betriebsverfassungsgesetz
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Ein Beurteilungsspielraum kennzeichnet im Öffentlichen Recht oftmals einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Rechtsanwendungsfreiraum insbesondere der Exekutive. Diese Teildelegation letztverbindlicher Rechtsanwendungskompetenz ist Ausdruck sinnvoller Arbeitsteilung zwischen den Gerichten als Kontrollorganen und der ausführenden Gewalt. Diese Arbeit untersucht das Betriebsverfassungsrecht als Anwendungsbereich des Beurteilungsspielraums. Beispielhaft werden drei Normen daraufhin überprüft, ob eine entsprechende Letztentscheidungskompetenz des Wahlvorstandes bzw. des Betriebsrates - nach dem herkömmlichen Auslegungskanon für Gesetze - jeweils in Betracht kommt bzw. inwieweit sie mit dem Grundgesetz, etwa der allgemeinen Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes, vereinbar ist. Die Schwerpunkte der Untersuchung sind: erstens die Übertragung der im Öffentlichen Recht zum Beurteilungsspielraum entwickelten Grundsätze auf solche Spielräume im Betriebsverfassungsgesetz als Teil der Privatrechtsordnung, zweitens die Prüfung der Berechtigung des jeweiligen Beurteilungsspielraumes eines Organs der Betriebsverfassung und drittens die Klärung verfassungsrechtlicher Bedenken.