Der internationale Vertragsschluß
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Das von Deutschland 1991 ratifizierte UN-Kaufrecht, die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts (UP) und die Principles of European Contract Law (EP) sind Ausdruck der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung. Die Arbeit will anhand der Regeln über den Vertragsschluß aufzeigen, inwieweit bereits eine Rechtsvereinheitlichung stattgefunden hat und vergleicht zu diesem Zweck die Regeln des Vertragsschlusses nach dem UN-Kaufrecht mit denen der UP und der EP. Untersucht wird darüber hinaus, inwieweit die in den UP oder EP gefundenen Regeln bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des UN-Kaufrechts von Nutzen sein können und die im Bereich des Vertragsschlusses vorliegenden Lücken füllen können.