Zur (teilweisen) Unentgeltlichkeit von Übergabeverträgen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
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Thema der vorliegenden Dissertation ist die Frage, inwieweit sich Übergabeverträge im Rahmen vorweggenommener Erbfolge als entgeltlich oder unentgeltlich darstellen und welche Auswirkungen dies im Zivilrecht und im Steuerrecht hat. Hierbei handelt es sich um die - praktisch überaus relevante - Kernfrage im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. Sie ist entscheidend für die Höhe von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die Möglichkeit und die Modalitäten der Rückabwicklung bei Scheitern des Übergabevertrages, der Behandlung von Leistungsstörungen, sowie die Höhe der verschiedenen Steuern einerseits und Abschreibungen andererseits. Die Frage nach dem Grad der Entgeltlichkeit wird gleichermaßen für das Zivilrecht, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das Grunderwerbsteuerrecht und das Einkommensteuerrecht behandelt. Es werden so die verschiedenen Rechtsmaterien untersucht, die für die Gestaltung derartiger Verträge maßgeblich sind. Dabei beschränkt sich diese Arbeit - wegen des erheblichen Umfangs der grundsätzlichen Probleme - auf die Übertragung von Privatvermögen. In diesem Zusammenhang werden aber auch die Sonderfalle der Gründung einer BGB-Gesellschaft und einer Stiftung zur Vorwegnahme der Erbfolge ausfiihrlich behandelt. Die Frage der Entgeltlichkeit von Übergabeverträgen ist hinsichtlich zahlreicher Vertragskonstellationen dogmatisch schwierig und hochumstritten - meist sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht. Andere Vertragsgestaltungen wurden dagegen von der Literatur bisher kaum beachtet und es findet sich nur wenig Rechtsprechung, so dass dort ein Forschungsdefizit besteht. Diese Arbeit schafft eine umfassende, systematische Übersicht zu allen gängigen Vertragsgestaltungen (untergliedert nach den verschiedenen Arten der Vorbehalte und Gegenleistungen, die typischerweise vereinbart werden). Sie setzt sich mit den vorhandenen Ansichten kritisch auseinander und entwickelt Lösungsansätze in den bislang weniger beachteten Konstellationen. Dabei wird ein einheitliches strukturelles Konzept für die verschiedenen Rechtsgebiete entwickelt, durch das der komplizierte und unübersichtliche Rechtsbereich der vorweggenommenen Erbfolge erheblich vereinheitlicht und vereinfacht werden könnte.