Verzeihung des Unverzeihlichen?
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Die Moderne hat vielfache Entschuldungen im Blick auf Unfreiheiten der Täter entwickelt: Soziale, psychologische, pathologische, gesellschaftspolitische und seit kurzem auch gehirnphysiologische Schranken engen die Schuld des Handelnden ein oder verstellen sie sogar. Auch wo Entschuldungen denkbar sind, bedarf es einer Betrachtung grundsätzlicher Schuld, die sich nicht mehr selbst oder mit Hilfe anderer entschuldet. Daher soll ein Wortspiel ausgeleuchtet werden: Im Absoluten gibt es Absolution. Vergebung als „reine Gabe“ wurde eingefordert. Wer spricht die Gabe zu? „Gibt es“ die Verzeihung des Unverzeihlichen – nicht nur als Spiegelung des (vergeblich) Erhofften? Was würde Vergebung am Geschehen und für die Opfer ändern, und zwar real – oder geht es nur um die Psyche des Täters? Und ist Reue eine „Bedingung“ – aber würde sie die „reine Vergebung“ nicht wieder aufheben? Ein Sturzbach an Fragen, die in eine reflexe Tiefe verfolgt werden.