Flexibilität in Rahmenverträgen
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In Käufermärkten hat der Kunde die Tendenz, die Lieferbereitschaft zu Lasten des Lieferanten zu fordern. Der Kunde minimiert seine Bestände. Geschieht dies ohne Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, dann bleibt diesem nichts anderes übrig, als schliesslich seinerseits Bestände an Halb- oder Fertigprodukten zu führen. Die Kosten verlagern sich dann ganz einfach von Kunden zum Lieferanten, bleiben aber in der ganzen Supply Chain sehr wohl erhalten und reduzieren deren Konkurrenzfähigkeit. Diese Tatsache veranlasste die führenden OEM schon seit einiger Zeit, mit Schlüssellieferanten enger zu kooperieren. Von besonderer Bedeutung in der Kooperation zwischen Kunde und Lieferanten sind Rahmenaufträge. Diese unterscheiden sich von bloßen Vorhersagen dadurch, dass der Kunde sich nicht nur über eine wahrscheinliche Abnahmemenge pro Artikel und Zeitperiode äussert, sondern sich verbindlich auf eine maximale und – vor allem auch – eine minimale Abnahmemenge festlegt. Je kleiner die Differenz zwischen maximaler und minimaler Abnahmemenge ist, desto günstiger wird die Beschaffung und Herstellung für den Lieferanten, da er besser planen kann. Gerade in gesättigten Märkten kann es gerne vorkommen, dass der Kunde (z. B. ein OEM) seinerseits Schwankungen des Bedarfs seiner Kunden (z. B. der Verbraucher) insbesondere nach unten akzeptieren muss. Es hat dann aus seiner Sicht keinen Wert, zu enge Grenzen in den Rahmenverträgen festzulegen. Auch kann es ohne weiteres vorkommen, dass sogar die minimale Abnahmeverpflichtung sich als zu hoch erweist. In solchen Situationen hat es sich für manche Geschäftspartner als vorteilhaft erwiesen, Regeln festzulegen, welche die Flexibilität der Rahmenaufträge beschreiben. Dies betrifft sowohl die sogenannte Volumenflexibilität, d. h.